Botschaft von Singapur in Deutschland, Schweiz und Österreich

Gewöhnliche Urlaubsreisende werden mit der Botschaft von Singapur in Deutschland nicht in Kontakt kommen, da kein Visum für die touristische Einreise und den kurzen Aufenthalt notwendig ist. Wer jedoch längere Zeit in Singapur bleibt und dort arbeiten oder studieren möchte, braucht ein entsprechendes Visum.

Folgende Arten von Visum kann man beantragen:

Diese Auflistung bietet nur einen kleinen Überblick und hat keinen Anspruch auf aktuelle Änderungen sowie Verbindlichkeit. Im Zweifel raten wir Ihnen, sich an die unten angegebene Adresse zu wenden. Weitere Informationen dazu erteilt das Ministry of Manpower in Singapur.

„Employment Pass“

Wenn es Sie beruflich nach Singapur verschlägt, dann benötigen Sie diese Art von Visum. Hier ist es sicherlich sehr wichtig, dass man eine entsprechende Bescheinigung des lokalen Arbeitgebers schon frühzeitig besorgt. Wichtig ist es dabei immer zu beachten, dass solche Visa eine gewisse Vorlaufzeit haben und man deshalb auch sehr sehr früh mit der Besorgung aller relevanten Dokumente anfängt, um den Antragsprozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen.

Die Botschaft von Singapur kann auch spezielle Visa-Fragen beantworten
Die Botschaft von Singapur kann auch spezielle Visa-Fragen beantworten

„Student’s Pass“

Einmal in einer asiatischen Metropole zu studieren ist der Traum eines jeden Studenten. Nicht nur der multikulturelle Austausch oder die anderen Ansätze der Lehrstoffvermittlung, sondern auch das positiv prägende Ereignis in einer solchen Stadt studieren zu dürfen sind Highlights, die man nie vergisst.

„Dependant’s Pass“

Dieser Pass ist speziell für Ehepartner und Kinder eines in Singapur berufstätigen Expats. Hier sollte man sich ähnlich, wie oben erwähnt, zeitnah um alle relevanten Dokumente kümmern und den Antragsprozess anstoßen.

„Visit Pass for Training“

Dieser Pass ist für alle weiteren Personen, die sich für längere Zeit aus einem bestimmten (nicht privaten) Grund längere Zeit in Singapur aufhalten möchten. Gründe hierfür können sicherlich ein Praktikum oder aber eine Ausbildung sein.

Weitere Arten des Visums

Auch viele in Deutschland mit ausländischem Pass lebende Bürger müssen vor der Einreise nach Singapur ein Visum beantragen, darunter z.B. Bürger aus Russland und der Ukraine, sowie aus den meisten Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas. Konkrete Informationen dazu erteilt die Einwanderungsbehörde von Singapur.

Adresse der Botschaft von Singapur in Deutschland:

Embassy of Singapore
Voßstraße 17
10117 Berlin
Tel. 030 – 226 3430
Fax 030 – 226 343 75
email: singemb_ber@sgmfa.gov.sg

Sprechzeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.30 bis 12.30 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 16.30 Uhr.

Ansprechpartner in Österreich

In Österreich unterhält Singapur lediglich ein Honorargeneralkonsulat, das unter folgender Adresse zu erreichen ist:

Honorargeneralkonsulat von Singapur
Am Stadtpark 9 (Haus der Raiffeisen Zentralbank Österreich)
1030 Wien
Tel +43/1 71 707 – 1250
Fax ++43/1 71 707 1656
email: singapore@honconsulategeneral.at

Die Botschaft in der Schweiz

In der Schweiz ist Singapur unter folgender Anschrift zu erreichen:

Permanent Mission of the Republic of Singapore
Avenue du Pailly 10
1219 Châtelaine
Geneva, Switzerland
Tel: +41 (0)22 – 795 0101
Fax +41 (0)22 – 796 8078
Email: singpm_gva@sgmfa.gov.sg

Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.

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Weitere Informationen zu den jeweiligen Botschaften der Länder in Singapur folgen Sie diesem Link.

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